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Donnerstag, 23. Februar 2017

Von Urheberrecht, Bildnutzung und Präsentation der eigenen Werke

Ein leidiges Thema, das nicht nur in Facebook-Gruppen zu Verwirrung und Ärger führen kann, ist die Verwendung von Bildmaterial für eigene Projekte.

Was ist erlaubt, was geduldet? 

Was sollte man hingegen auf alle Fälle vermeiden?


In diesem Beitrag versuche ich ein wenig Licht ins Dunkle der geltenden Gesetze zu bringen.
Generell gilt:

Ohne alle Einschränkungen erlaubt ist es nur,
völlig eigenhändig erstellte Werke zu zeigen.


Das heißt:
  • Selbst erstelltes Objekt
  • Selbst erstelltes Motiv
  • Selbst erstellte Schrift
  • Selbst gefertigtes Produkt daraus
  • Selbst erstelltes Foto davon
Sobald irgendeine andere Person oder ein Unternehmen an einem dieser Schritte maßgeblich beteiligt ist, wird es schon kompliziert.
Ist das Objekt z.B. ein gekauftes Shirt von der Stange, wird in aller Regel niemand etwas daran beanstanden, dass dieses verarbeitet und durch z.B. einen Druck verändert wird.
Handelt es sich hingegen um ein Designerstück, dass durch besonderen Schnitt oder Design eindeutig dem Hersteller zuzuordnen ist, greift man in dessen Produktlinie ein und begibt sich rechtlich auf sehr dünnes Eis. Dies wird natürlich umso dünner, wenn dabei noch der Name des ursprünglichen Herstellers / Designers genannt wird. Hiermit wird (in den Augen des Gesetzes) suggeriert, dass dieser von der Projektumsetzung Kenntnis hatte oder gar daran beteiligt war. Auch wird (im Falle eines Verkaufs) der Name als werbewirksames Mittel eingesetzt. Das ist verboten!

Ebenso sieht es aus, wenn die tiefen Bilderrahmen eines schwedischen Möbelhauses beplottert werden. Die Bearbeitung für private Zwecke ist erlaubt. Auch ein Verkauf auf z.B. Weihnachtsmärkten, wird vom Möbelhaus geduldet. Wird jedoch der Name der Produktreihe in einer Verkaufannonce genannt oder steht dieser noch in Form des Originaletiketts auf der Rahmenrückseite, ist dies ein Verstoß gegen geltendes Recht und es drohen rechtliche Konsequenzen.

Fazit:

Beim Objekt möglichst universelle Dinge nutzen,
die keinem Hersteller eindeutig zuzuordnen sind.


Das Motiv, also ein Bild, dass aufgedruckt werden soll, bereitet vermutlich die größten Schwierigkeiten. Generell gilt hier: Eine Abbildung jeglicher Art, die nicht frei und eigenhändig entworfen und gestaltet wurde, unterliegt dem Urheberrecht und ist damit besonders geschützt.

Was heißt das aber nun genau?


Eigentlich darf man nichts verwenden, was nicht selbst und aus der eigenen Phantasie heraus gezeichnet wurde. Hier gibt es aber (zum Glück) auch Einschränkungen.
Viele "Künstler" (hiermit meine ich generell jetzt alle (Hobby- oderProfi-) Grafiker, Fotografen, ..., die ein Motiv geschaffen haben), geben ihre Motive zur Nutzung frei.
Hierbei gibt es aber verschiedene Abstufungen der Freigabe:
  • Nutzung für private Zwecke
  • Nutzung für gewerbliche Zwecke (eventuell mit Einschränkungen auf Art und Umfang der Nutzung)
  • Nutzung mit Namensnennung
  • Nutzung ohne Einschränkung auch ohne Nennung des Künstlers
Die Nutzungsrechte gemäß dieser Abstufungen dürfen sich durchaus überschneiden und können kostenlos oder gegen Entgelt übertragen werden.
Leider ist das Urheberrecht derart undurchsichtig, dass sich selbst Anwälte damit oft nicht ausreichend auskennen. Anstatt auf eine Lücke zu hoffen und sich zwischen den Regeln durchzumogeln, sollte man daher auf Nummer sicher gehen.

Möglichkeiten zur sicheren Bildnutzung sind:

  • Kauf von Nutzungsrechten und Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen (Nennung von Künstlername und Bildquelle, Einhaltung der mitgeteilten Bestimmungen und des Umfang des übertragenen Nutzungsrechts). Hierunter zählt etwa der Kauf von Plotvorlagen aus dem Silhouette Store, von Fotos bei Bildagenturen wie Fotolia, Getty oder Shutterstock, der Kauf von Vorlagen in Form von Bildsammlungen auf CD/DVD, etc.
  • Die völlig eigenständige Erstellung von Motiven. Achtung: Ein Bild, das nach einer Vorlage gezeichnet wird (egal ob abgepaust oder freihändig) ist kein eigenes Werk. Sobald das Originalbild in irgendeiner Weise (für einen Anwalt) eindeutig erkennbar und zuzuordnen ist, ist es eine unerlaubte Kopie und damit ein Rechtsverstoß.
  • Die Verwendung von Motiven, die als Public-Domain gekennzeichnet oder unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden.
    Vorsicht ist aber auchhiergeboten. Es kann durchaus vorkommen, dass im Internet Bilder als CC0 (frei verwendbar ohen Nennung des Erstellers und ohne Einschränkungen) gekennzeichnet sind, die aber auf einer anderen Seite dann beschränkt angeboten werden. Darum sollte man sich absichern und zu jedem Bild, egal woher es kommt, die Quelle notieren sowie wie und wann es dort angeboten wurde. Am besten sogar noch ein Bildschirmfoto archivieren.
    Zu den einzelnen Stufen der CC Lizensierung gibt es umfangreiche und aussagekräftige Informationen bei Wikipedia. (https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons)
Egal, welche dieser Möglichkeiten man nun wählt; Anwälte, die nach unberechtigten Nutzungen von Bildmaterial im Netz suchen, wissen nicht wo wir unser Material her haben. Aus diesem Grunde ist es immer ratsam, die Bildquelle anzugeben, soweit dies möglich ist.

Schriften sind ein weiteres Streitthema. 

Während bei einer privaten Nutzung, die am PC installierten Schriften meist geduldet werden, ist dies bei einer gewerblichen Nutzung ein klares Tabu. Für die gewerbliche Nutzung gibt es ebenso wie bei Bildern eine Lizensierung in mehreren Stufen. Gekaufte Lizenzen für Schriften sind häufig unbeschränkt. Viele der "kostenlosen" Schriften sind dies aber für den gewerblichen Bereich eben leider nicht. Auch hier sollte dringend auf eine lückenlose Dokumentation genutzter Schriftarten geachtet werden. Alternativ lohnt sich die Mühe, eine eigene Schrift zu erlernen und diese, vor allem im Plotbereich, handschriftlich zu schreiben, einzuscannen und nachzuzeichnen.
Eine Sammlung frei verfügbarer Schriften, die auch gewerblich genutzt werden dürfen, wird in Kürze den Blog erweitern.

Wenn wir nun aber alles zusammengetragen haben: Ein Objekt mit einem schönen Motiv und ggf. einem Text versehen haben. Was dürfen wir dann damit tun?
Privat tragen dürfen wir alles, was wir erstellt haben. So dürften wir theoretisch auch ein exklusives Designershirt mit einem Bild eines noch lebenden Künstlers bedruckt, mit einer beliebigen Schrift beschriftet und möglicherweise noch einen beliebigen, geschützten Firmennamen oder deren Logo drauf tragen und uns damit frei bewegen, so viel wir wollen.
Sobald wir aber davon ein Foto machen und dieses veröffentlichen, sieht es ganz anders aus.
Hier wird bewertet, welchen Stellenwert das entsprechende Shirt,etc. in dem Foto hat. Ist es lediglich Beiwerk, wäre das soweit okay. Ist es aber bildwichtiger Bestandteil, ist es vermutlich ein Strafbestand. Diese Einschätzung nach bildwichtig oder nicht, nehmen aber nicht wir vor, sondern dies geschieht durch Anwälte, die nur dann verdienen, wenn sie uns eine unberechtigte Nutzung nachweisen können.

Fragen wir also nach "Warum hält die Folie nicht?", sollten wir nicht das ganze Motiv zeigen, sondern lediglich einen Teil, der das Problem zeigt.

Fragen wir nach "Wie gefällt euch das Motiv, das ich gerade gekauft habe?", sollten wir das Bild mit einem Wasserzeichen versehen (Nachzeichnen des Bildes erschwert bis unmöglich) und die Bildquelle nennen.

Zeigen wir ein selbstgenähtes Kleid mit Aufdruck, dann schadet es nicht, wenn der Aufdruck durch Falten und verdeckte Teile aus dem Augenmerk des Betrachters verschwindet.

Wollen wir etwas verkaufen - selbst wenn es auf Flohmarkt oder Weihnachtsmarkt geschieht - müssen wir  sicherstellen, dass wir alle Rechte an den verwendeten Motiven, Schriften, etc. haben.

Ich hoffe ich konnte damit einen kleinen Einblick in die Problematik des Urheberrechts verschaffen.
Das ganze hier kann leider nur die Oberfläche ankratzen, aber vielleicht sensibilisiert es ein wenig.

Wenn man tiefer in das Thema einsteigt, sieht man, dass es noch sehr viel komplexer wird. Sogar Texte sind zumTeil geschützt. Aktuell bekanntestes Negativbeispiel ist der Schriftzug "Großer Bruder". Egal in welcher Schrift oder Gestaltung, darf niemand außer dem Rechte-Inhaber diese Worte auf Textilien drucken, weil diese Textfolge geschützt ist.

Auch gibt es Fälle, in denen selbst entworfene und gestaltete Motive zu Abmahnung und hohen Strafen führten, weil irgendwo anders auf der Welt zufällig ein gleichartiges Motiv erstellt und geschützt wurde.

Je weniger Risiko wir eingehen, umso kleiner ist die Gefahr abgemahnt zu werden.
Daher sollten wir, wo immer möglich, mit den verwendeten Motiven und Schriftarten immer die Quellen und Bezeichnungen angeben und sicherstellen, dass wir zu deren Nutzung im jeweiligen Umfang auch berechtigt sind.

1 Kommentar:

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